Folge 53: Kind krank, Mitarbeiter weg – und wer zahlt?
Muss ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin bezahlt freigestellt werden, wenn ein Arzttermin ansteht, eine Hochzeit gefeiert wird oder ein Trauerfall in der Familie eintritt? Und was gilt, wenn das eigene Kind krank ist? In dieser Folge sprechen wir über § 616 BGB und erklären, in welchen Fällen Handwerksbetriebe trotz Arbeitsausfalls zur Lohnzahlung verpflichtet sein können. Wir beleuchten typische Praxisfälle – darunter auch die Betreuung erkrankter Kinder als häufiger Anwendungsfall –, erläutern die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelung und zeigen auf, welche Risiken sich für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ergeben. Außerdem besprechen wir, ob und wie § 616 BGB wirksam im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann und worauf Geschäftsführer, Geschäftsführerinnen sowie Personalverantwortliche dabei achten sollten. Eine kompakte Folge mit konkreten Praxistipps für Handwerksbetriebe.